Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.


2. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Z. der Verarbeitung zu.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.


3. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Lieferung am Sitz der Gesellschaft ohne Abzug von Skonto fällig. Lieferungen bei Erstbesteller erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse.  Bei überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Eintretende Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers (Anmeldung eines Insolvenz-Verfahrens, Abgabe einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten) berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Unsere noch nicht fälligen Forderungen gegen den Besteller werden sofort fällig.


4. Preise

Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Bei Erstbestellung, muß uns der Neukunde umgehend seine Steuer-Nr. mitteilen. Ab Euro 500,- netto exkl. Mehrwertsteuer werden die Güter portofrei versandt. Nur gültig bei Lieferungen im Inland. Bei neuen Kunden werden die ersten beiden Bestellungen nur gegen Vorauszahlung geliefert. Die Ausgabe von Wechseln bringt keine Abweichung von unseren Geschäftsbedingungen mit sich.


5. Lieferfristen und Liefertermine

Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd und unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tage des Eingangs der Auftragsbestätigung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt (Feuer, überschwemmungen etc.), Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.


6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.


7. Gewährleistung

Der Käufer muß dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich an den Sitz der Gesellschaft mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich an den Sitz der Gesellschaft mitzuteilen.


8. Garantiebestimmungen

Der Verkäufer gewährt eine Garantie für 1 Jahr bei gewerblicher Nutzung, sowie 2 Jahre bei rein privater Nutzung, ab dem Verkaufsdatum. Sie ist spätestens ab dem 3. Monat nach Herstellungsdatum zu rechnen. Die Garantie gilt nicht für gelieferte Gebrauchtteile, sowie für Zubehörteile, die durch ihre Art Verschleiß ausgesetzt sind: u.a. Wellenabdichtung und Lager. Die Garantie ist auf Herstellungsfehler beschränkt. Die Garantie beschränkt sich auf Ersetzen defekter Teile in unseren Werkstätten inkl. Arbeitskosten. Der Transport sowie alle Arbeitskosten zum Aus- und Einbauen der Installation gehen zu Lasten des Kunden.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen wenn: a) unsere Erzeugnisse von nicht autorisierten Dritten repariert oder sonst bearbeitet werden b) das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden ist c) die von uns vorgeschriebenen Betriebsbedingungen nicht eingehalten werden d) das Erzeugnis einer übermäßigen und unsachgemäßen Beanspruchung ausgesetzt war e) der Schaden durch äußere Einwirkungen, fehlerhafte Installation oder natürlichen Verschleiß entstanden ist. Bei berechtigter Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an deren Stelle Ersatz; stattdessen sind wir berechtigt nachzubessern. Nur wenn wir diesen Pflichten trotz Verzug und Nachfristsetzung nicht nachkommen, stehen dem Abnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die beanstandete Ware ist kostenfrei an unser Werk zurück zusenden. Stellt sich heraus, daß die Mängelrüge berechtigt ist, werden die Versandkosten erstattet.
über die Anwendung der Garantie wird nur in unseren Werkstätten und/oder durch unsere Techniker oder autorisierten Servicepartnern entschieden. Bei Streitfällen ist die Gerichtsbarkeit des Sitzes der Gesellschaft zuständig. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht des Lieferanten.


9. Rücksendungen

Rücksendungen infolge von Fehldispositionen betreffend Größen oder Mengen sind nur dann gestattet, wenn wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt haben. Von uns zurückgenommene Ware wird gutgeschrieben. Beruht die Fehldisposition auf unserem Verschulden, tragen wir die Kosten, im anderen Fall der Käufer; sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Netto Warenwertes der Rücksendung.


10. Haftungsbegrenzung

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.


11. Sonstige Vereinbarungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer vertraglichen Vereinbarungen und dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die ungültige Vereinbarung ist durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung entspricht.